Wer kann die Ermäßigungskarte beantragen?
Eltern mit drei unterhaltspflichtigen Kindern* unter 25 Jahren können für sich und ihre Kinder unter 25 Jahren eine Ermäßigungskarte beantragen.
Für besondere familiäre Situationen siehe die Informationen in der Rubrik Sonderfälle.
Wie erhalte ich eine Ermäßigungskarte für kinderreiche Familien?
Einen Erstantrag auf (eine) Ermäßigungskarte(n) können Sie jederzeit in dem zu Ihrem Wohnort gehörigen Bahnhof einreichen.
- Füllen Sie das Antragsformular (PDF) (nur in französischer und niederländischer Sprache verfügbar) aus und unterzeichnen Sie es, um 1 oder mehrere Ermäßigungskarten zu erhalten.
- Lassen Sie Ihr Formular von der Gemeindeverwaltung** und/oder für über 18-jährige Kinder von der Kinderzulagenkasse amtlich beglaubigen.
- Geben Sie das betreffende Dokument (innerhalb von max. 3 Monaten) in dem zu Ihrem Wohnort gehörigen Bahnhof zusammen mit einem Passfoto der einzelnen Familienmitglieder ab.
- Pro Antragsformular wird, ungeachtet der Zahl der beantragten Karten, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 6 (wird nicht erstattet) erhoben.
- Nach der Überprüfung der Angaben stellt Ihnen der Schalterbedienstete, sofern Sie die Voraussetzung für den Erhalt einer Ermäßigungskarte für kinderreiche Familien erfüllen, Ihre Ermäßigungskarte(n) aus.
*Eigene Kinder: aus einer Ehe oder dem gesetzlichen Zusammenwohnen, durch rechtmäßige Adoption oder Anerkennung bzw. Kindschaftsverhältnis von Amts wegen oder per Gerichtsbescheid.
**Anstelle der Felder I und II kann eventuell eine offizielle (von der Gemeinde oder über das Internet ausgestellte) Bescheinigung über die Familienzusammensetzung beigefügt werden.
Praktische Infos
- Hier finden Sie die ausführlichen Nutzungsbedingungen für die Fahrkarte „Kinderreiche Familien" (nur in niederländischer und französischer Sprache verfügbar)
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