Die MOBIB-Karte ist eine Chipkarte im Kreditkartenformat, auf der Fahrkarten von der NMBS/SNCB (die meisten Abonnements bzw. Berechtigungskarten, Go Unlimited, Jump), aber auch Fahrkarten von bestimmten Verkehrsunternehmen gespeichert werden können.
Die neue MOBIB-Karte ist fünf Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig. In der Praxis kann Ihr Abonnement bzw. Ihre Berechtigungskarte auf einer MOBIB-Karte vor dem Ablauf der Karte verlängert werden.
Nach dem Ablaufdatum der MOBIB-Karte muss eine Karte erworben werden.
Die MOBIB-Karte der NMBS/SNCB kostet € 5,00.
Wenn Sie bereits im Besitz einer persönlichen, von der MIVB/STIB, der TEC oder von De Lijn ausgestellten MOBIB-Karte sind, werden bei der Speicherung Ihres Abonnements bzw. Ihre Berechtigungskarte auf Ihrer MOBIB-Karte keine Gebühren erhoben.
Wenn Ihr Arbeitgeber eine Drittzahlervereinbarung mit der NMBS/SNCB abgeschlossen hat, die eine Übernahme dieser Kosten durch den Arbeitgeber vorsieht, müssen Sie keine Gebühren bezahlen.
Wenn Sie noch kein Inhaber einer MOBIB-Karte sind, wenden Sie sich an einen Schalter am Bahnhof. Sie müssen in Besitz folgender Unterlagen sein:
Wenn Sie noch kein Abonnement bzw. keine Berechtigungskarte der NMBS/SNCB besitzen, müssen Sie zudem das ausgefüllte Abonnement-Antragsformular (Pdf) einreichen.
Alle Ihre Abonnements bzw. Berechtigungskarten werden auf demselben elektronischen Datenträger, der MoBIB-Chipkarte, gespeichert.
Bei Verlust oder Diebstahl kann die Karte sofort blockiert und im Bahnhof ersetzt werden.
Keine Austellungsgebühren mehr für eine neue Karte, wenn Sie Ihre Fahrtstrecke anpassen oder Ihre Abonnements bzw. Berechtigungskarten ändern möchten.
Wenn Ihre MOBIB-Karte der NMBS/SNCB verloren geht oder gestohlen wird, können Sie eine neue Karte mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren ab dem Austauschdatum an einem unserer Schalter kaufen. Die Ausstellungsgebühr einer neuen MOBIB-Karte beträgt € 5,00.
Für die Übernahme Ihrer aktuellen Abonnements bzw. Berechtigungskarten müssen Sie keine zusätzlichen Gebühren bezahlen.
Um Ihre MOBIB-Karte zu erhalten und/oder Ihr Abonnement bzw. Ihre Berechtigungskarte das erste Mal auf Ihre MOBIB-Karte zu laden, müssen Sie sich an den Schalter eines Bahnhofs wenden.
Danach haben Sie die folgende Möglichkeiten, um Ihr Abonnement bzw. Ihre Berechtigungskarte zu verlängern:
Hier ist ein Überblick über die verschiedenen Datenträger nach Art des Abonnements oder der Berechtigungskarte:
Abonnement NMBS/SNCB
Eine MOBIB-Karte, auf die Ihr NMBS/SNCB-Abonnement geladen wird
Abonnement NMBS/SNCB + MIVB/STIB
Eine einzige MOBIB-Karte, auf die beide Abonnements geladen werden
Abonnement NMBS/SNCB + TEC
Eine einzige MOBIB-Karte, auf die beide Abonnements geladen werden
Abonnement NMBS/SNCB + De Lijn
Eine einzige MOBIB-Karte, auf die beide Abonnements geladen werden
Abonnement NMBS/SNCB + MIVB/STIB + TEC
Eine einzige MOBIB-Karte für Ihr NMBS/SNCB-Abonnement, Ihr MIVB/STIB-Abonnement und Ihr TEC-Abonnement
Abonnement NMBS/SNCB + MIVB/STIB + De Lijn
Eine einzige MOBIB-Karte für Ihr NMBS/SNCB-Abonnement, Ihr MIVB/STIB-Abonnement und Ihr De Lijn-Abonnement
Abonnement NMBS/SNCB + De Lijn + TEC
Eine MOBIB-Karte für Ihr NMBS/SNCB-Abonnement, Ihr TEC-Abonnement und Ihr De Lijn-Abonnement
Abonnement NMBS/SNCB + MIVB/STIB + De Lijn + TEC (NMBS/SNCB + höchstens zwei andere Betreiber)
Eine einzige MOBIB-Karte für Ihr NMBS/SNCB-Abonnement, Ihr MIVB/STIB-Abonnement, Ihr TEC-Abonnement sowie Ihr De Lijn-Abonnement
Die Teilzeit-Berechtigungskarte und die Campus-Karte können nicht auf der MOBIB-Karte gespeichert werden.
Die komplexen Abonnements bzw. Berechtigungskarten mit VIA- oder Zusatzstrecke können nicht auf der MOBIB-Karte gespeichert werden.
Sie können die Nummer Ihrer MOBIB-Karte mit Ihrem Cambio-Konto verknüpfen. Auf diese Weise brauchen Sie Ihre MOBIB-Karte nur an das Lesegerät eines Autos zu halten. Cambio identifiziert Sie als Kunde und gewährt Ihnen Zugang zum Auto.
Mit Ihrer MOBIB-Karte können Sie auch den Villo-Dienst nutzen.
Ja, mit Ausnahme der Teilzeit- und Campus-Karte und bestimmten Berichtigungskarten mit komplexen Produkten (mit einer „Via“-Strecke oder zusätzlichen Strecken) oder Jump.
Ja, wenn Sie im Besitz einer persönlichen Karte von der MIVB/STIB, TEC oder De Lijn sind, wird das Abonnement bzw. Berechtigungskarte der NMBS/SNCB auf diese Karte von der MIVB/STIB, TEC oder De Lijn geladen, wobei Sie keinerlei Ausstellungsgebühren zahlen müssen.
Dies gilt für die meisten Abonnements und Berechtigungskarten für den Zug, mit Ausnahme der Teilzeit-Karten, Campus-Karten, Tageskarten und einiger komplexer Berechtigungskarten (mit einer VIA- oder einer Zusatzstrecke). Diese Abonnements und Berechtigungskarten werden auch weiterhin in Papierform ausgestellt.
Nein, diese MOBIB-Karte wurde nur im Zusammenhang mit den alten Kombi-Abonnements NMBS/SNCB + MIVB/STIB ausgestellt. Sie wird nach und nach durch die neue MOBIB-Karte ersetzt.
Nein, die NMBS/SNCB-Abonnements können ausschließlich auf eine persönliche MOBIB-Karte geladen werden.
Wenn Ihre Karte defekt ist, können Sie an einem Schalter der NMBS/SNCB eine neue Karte erhalten. Sie haben zudem die Möglichkeit, kostenlos eine neue MOBIB-Karte mit der gleichen Gültigkeitsdauer wie Ihre defekte Karte zu erhalten oder für € 5,00 eine neue (ab dem Austauschdatum 5 Jahre gültige) MOBIB-Karte zu kaufen.
Im Falle einer selbst verschuldeten Beschädigung Ihrer Karte beträgt die Ausstellungsgebühr für eine neue MOBIB-Karte € 5,00.
Nach der Einrichtung Ihres Kontos wird automatisch nach Berechtigungskarten und Abonnements mit den gleichen Daten gesucht. Werden in der Datenbank Berechtigungskarten bzw. Abonnements mit den gleichen Daten gefunden, werden diese Berechtigungskarten bzw. Abonnements automatisch mit Ihrem My NMBS/SNCB-Konto verbunden (in diesem Fall finden Sie Ihre Berechtigungskarten bzw. Abonnements in Ihrem Konto).
Sollten Sie eine Ihrer Berechtigungskarten bzw. eines Ihrer Abonnements nicht in Ihrem Konto finden, liegt das mit hoher Wahrscheinlichkeit daran, dass die Daten in den beiden Systemen nicht identisch sind. Deshalb wird Ihre Berechtigungskarte bzw. Ihr Abonnement nicht mit Ihrem My NMBS/SNCB-Konto verbunden. Bitte überprüfen Sie die Daten in Ihrem My NMBS/SNCB-Konto auf Schreibfehler, beispielsweise ob Sie Ihren vollständigen und offiziellen Vornamen angegeben haben.
Bleibt das Problem bestehen? Dann nehmen Sie bitte mithilfe unseres Online-Formulars Kontakt mit uns auf.
Hinweis: Nachdem Sie Ihr Konto erstellt haben, müssen Sie ein paar Minuten warten, bevor Sie Ihre Abonnements bzw. Berechtingungskarten einsehen, damit unsere Systeme eine Synchronisierung vornehmen können.
Die Rückerstattungsregelungen sind gleich, unabhängig von der Art des Datenträgers, und bleiben unverändert.
Ja, und umgekehrt auch. Achten Sie jedoch darauf, dass die MOBIB-Karte, auf die das Abonnement übertragen wird, zuvor registriert und mit Ihrem Kundenkonto verbunden wurde. Ein Vertrag lässt sich nämlich nicht zwischen zwei bekannten Karten, die dem gleichen Kunden gehören, verschieben.
Nein, die NMBS/SNCB kann die von ihr verkauften Fahrkarten nicht übertragen.
Um eine Abo-Verlängung auf eine persönliche MOBIB-Karte an einem Automaten zu laden, müssen Sie:
Als allgemeiner Grundsatz gilt, dass Sie sich an den Kundendienst des Betreibers, der die MOBIB-Karte ausgestellt hat, wenden müssen.
Wenn Sie im Besitz einer anderen persönlichen MOBIB-Karte sind, können wir Ihren Vertrag auf diese Karte übertragen (vorausgesetzt, dass diese Karte registriert und mit Ihrem Kundenkonto verbunden wurde).
Wenn Sie nicht im Besitz einer anderen persönlichen MOBIB-Karte sind, können Sie eine Karte an unseren Schaltern ausstellen lassen (Ihnen werden € 5,00 berechnet) und anschließend Ihr Abonnement bzw. Ihre Berechtigungskarte darauf laden.
Ja, sofern Ihre Karte an einem unserer Schalter (bereits) registriert wurde.
Fünf Tage im Voraus sind ausreichend. Sie können Ihre erneute Entwertung sofort auf Ihre MOBIB-Karte speichern, wenn Sie Ihre MOBIB-Karte auf ein Entwertungsgerät der NMBS/SNCB legen. Wenn Sie das Speichern mittels des Kontrollgeräts eines Zugbegleiters vorziehen, sind höchstens fünf Tage erforderlich. Zur Erinnerung: Der erste Kauf eines Abonnements bzw. Berechtigungskarte muss an einem unserer Schalter erfolgen.
5 Tage sind notwendig. Die Teilstrecke der NMBS/SNCB, und eventuell der MIVB/STIB, der TEC oder De Lijn, wird auf die MOBIB-Karte geladen.
In diesem Fall müssen Sie Ihre persönliche MOBIB-Karte von dem Betreiber, der sie ausgestellt hat, wiederherstellen lassen und das eventuell auf der Karte vorhandene Guthaben des Jump-Tickets wird automatisch umgeschrieben. Falls nicht (zum Beispiel bei einem Verbindungsproblem), müssen Sie sich an einen Schalter des Betreibers wenden, der Ihnen das Jump-Ticket verkauft hat, und dort eine Synchronisierung Ihrer MOBIB-Karte anfordern.
Ja, das ist an den Schaltern der NMBS/SNCB möglich, vorausgesetzt, dass die Karte, auf die das Ticket übertragen werden soll, zuvor an einem unserer Schalter registriert wurde und dass das Jump-Ticket bei der NMBS/SNCB gekauft wurde.
Ja, Sie können ein Jump-Ticket auf eine persönliche MOBIB-Karte, auf der sich bereits ein gültiges MIVB/STIB-Abonnement befindet, laden. Um mit einem Dritten mit der MIVB/STIB, TEC oder De Lijn zu reisen, halten Sie die MOBIB-Karte ein zweites Mal an das Entwertungsgerät, um eine Jump-Strecke zu „verbrauchen“.
Nein, wir verkaufen keine MOBIB Basic-Karten, sondern ausschließlich persönliche MOBIB-Karten. Wenn Sie eine MOBIB Basic-Karte kaufen möchten, können Sie eine bei der MIVB/STIB oder der TEC erwerben.
Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihr Jump-Ticket auf eine MOBIB Basic-Karte zu laden und Sie die Karte verlieren, haben Sie keine Möglichkeit, Ihr Jump-Ticket bzw. das Guthaben zurückzubuchen.
Nein. Zum einen arbeitet die NMBS/SNCB eng mit dem Ausschuss für den Schutz des Privatlebens (ASP) zusammen, der dafür Sorge trägt, dass die entsprechenden Regeln wie z.B. die Aufbewahrungsfristen der Daten eingehalten werden. Zum anderen werden die auf dem Netz unternommenen Fahrten in keiner Weise von der NMBS/SNCB aufgezeichnet. Die NMBS/SNCB führt, außer im Falle eines festgestellten Verstoßes, keinerlei Aufzeichnungen im Rahmen der Kontrolle der MOBIB-Karte an Bord der Züge. Die NMBS/SNCB speichert, im Einklang mit den vom ASD festgesetzten Fristen, Informationen zu den aufgeladenen „Abonnements“.